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Forderungseinzug durch den Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen auf dem Gebiet des SGB II und des SGB III


Im Namen der Jobcenter und der Agenturen für Arbeit wird der Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen beim Einzug vermeintlich noch bestehender Forderungen tätig. Es handelt sich dabei vielfach um Forderungen, die entweder noch in einem anhängigen Widerspruchs- bzw. Klageverfahren überprüft werden bzw. deren Entstehen so lange zurückliegt, dass Betroffene hieran oftmals keinerlei Erinnerung mehr haben.


Erhalten Betroffene entsprechende Schreiben vom Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen (z.B. Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen), ist eine anwaltliche Beratung oftmals empfehlenswert. Denn entsprechende Zahlungsaufforderungen dienen als Vorbereitung der Vollstreckung, welche in der Regel durch die Hauptzollämter durchgeführt wird.


Haben Sie Post vom Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen erhalten? Wir bieten Ihnen eine schnelle Prüfung und Empfehlung, wie Sie sich verhalten sollten, natürlich auch bei allen anderen sozialrechtlichen Fragestellungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf; entsprechende Schreiben können Sie uns jederzeit z.B. per E-Mail zusenden.

 



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